Stadtwerke Websites müssen eigentlich schon seit 2019 barrierefrei sein
Öffentliche Organisationen – wozu auch die meisten Stadtwerke gehören – müssen bereits seit 2019 im Rahmen des BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) eine barrierefreie Website haben. Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland zusätzlich nun das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Spätestens jetzt kommen auch Stadtwerke um das Thema digitale Barrierefreiheit nicht mehr herum. So muss die Website im Einklang mit den WCAG 2.2 Richtlinien stehen und auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen einwandfrei bedienbar sein.
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Warum wir digitale Barrierefreiheit verstehen
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Eigene Lernplattform
Weil es so viel zu dem Thema zu wissen und zu beachten gibt, entwickeln wir aktuell unsere eigene Wissensplattform.
Expertennetzwerk
Durch bereits umgesetzte Projekte können wir auf ein Expertennetzwerk zurückgreifen. z.B. für Gebärdenvideos, Leichte Sprache etc.




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